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Gemäss der Thora (5. Buch Moses 12:21) sind zum Verzehr durch Menschen nur Säugetiere, Geflügel und Fische erlaubt. Diese müssen, mit Ausnahme der Fische, gemäss den religionsgesetzlichen Vorschriften geschlachtet («geschächtet») werden.
Die Schechita darf nur von einem eigens dazu ausgebildeten Fachmann («Schochet») vorgenommen werden, der sich einer spezifischen Prüfung unterzogen hat und ein besonders frommes Leben führt. Sie muss an einem lebenden und gesunden Tier vorgenommen werden. Der Schochet muss sich über den Zustand des Tieres vergewissern und sicherstellen, dass das Tier wirklich durch den Schnitt getötet wurde. Deshalb ist jede Betäubung vor dem Schächten verboten.

Schnittführung

Als Schlachtinstrument wird ein sogenanntes Schächtmesser verwendet. Dessen Klinge muss scharf und völlig schartenfrei sein, was vor jeder Schechita kontrolliert wird. Zur Schechita wird das Tier niedergelegt und dann der Schächtschnitt so durchgeführt, dass zugleich Luft- und Speiseröhre fast gänzlich durchschnitten werden. Dabei darf der Schnitt nicht mit Druck geführt und nicht unterbrochen werden. Es muss ohne Richtungsänderung geschnitten und es darf nicht gerissen werden. Ferner muss der Schochet die Schnittführung beobachten. Durch den Schächtschnitt werden praktisch alle Blutgefässe des Halses durchtrennt. Dadurch wird die Blutzufuhr zum Kopf unterbrochen, so dass das Tier sehr rasch bewusstlos und schmerzunempfindlich wird und schnell weitestgehend ausblutet.

Nach dem Todeseintritt erfolgt die Enthäutung und Zerlegung des Tieres. Bevor das Fleisch als koscher gilt, müssen beim Vieh zuerst die Lunge und die Organe um sie herum untersucht werden («Bedika»). Die hierfür massgeblichen Regeln stammen aus dem Talmud und sind auch im «Schulchan Aruch», dem für das Judentum verbindlichen Gesetzeswerk, festgehalten. Erst anschliessend darf ein Siegel angebracht werden, das bescheinigt, dass das Fleisch rituell geeignet, das heisst koscher ist. Man nennt eine solche Bescheinigung «Hechscher».

Blut entziehen

Um das Fleisch für die jüdische Küche gebrauchsfertig zu machen, wird es noch einer weiteren Prozedur unterzogen. Es wird sorgfältig abgespült und vorerst eine halbe Stunde im Wasser liegen gelassen, damit sich die Poren erweitern. Dann wird das Fleisch von allen Seiten mit Salz bestreut, um ihm das Blut zu entziehen. Nach Ablauf einer Stunde wird es vom Salz gereinigt und gründlich abgewaschen. Stark bluthaltigen Teilen wie der Leber wird das Blut durch die offene Flamme vollständig entzogen. Erst jetzt darf das Fleisch zubereitet und verzehrt werden.

Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen haben bewiesen, dass das entsprechend den jüdischen Religionsvorschriften durchgeführte Schächten eine Tötungsart ist, die alle Anforderungen des modernen Tierschutzes erfüllt und anderen Schlachtmethoden gleichgestellt werden kann.

Facts: » SIG Factsheet «Koscher» (115KB)
Quelle: » Swissjews

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