Der Sal Klita ist eine zielgerichtete Finanzspritze, die den Oleh waehrend seiner ersten Zeit im Lande unterstuetzen soll. Der Sal Klita wird heute in tuto gewaehrt und ersetzt die frueher einzeln gewaehrten Unterstuetzungen (etwa Wohngeld und Unterhaltsbeihilfe) fuer die Dauer eines Jahres. Der Sal Klita wird waehrend der ersten zwoelf Monate in insgesamt sieben Teilzahlungen ueberwiesen und braucht nicht zurueckgezahlt werden.
Die Hoehe des Sal Klita haengt ab von der Zahl der Familienmitglieder und deren Alter. Olim im Rentenalter erhalten also einen anderen Betrag ausgezahlt als jugendliche Einwanderer.
Wer hat Anspruch auf den Sal Klita?
Jeder Oleh, der nach dem 1. Dezember 2002 einwandert, hat Anspruch auf den Sal Klita. Personen jedoch, die bereits im Lande wohnen (etwa auf einem Touristenvisum oder mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung) duerfen in den drei Jahren vor ihrer Aliyah insgesamt nicht laenger als 18 Monate sich in Israel aufgehalten haben, um ihren Anspruch auf Sal Klita nicht zu verwirken.
Wie erhalte ich den Sal Klita ausgezahlt?
- Die erste Rate wird gleich nach der Ankunft am Flughafen in bar ausgezahlt. Eine zweite Zahlung erfolgt kurz danach per Bankueberweisung. Das setzt die Eroeffnung eines Bankkontos voraus. Die entsprechenden Daten muessen noch waehrend der ersten Tage nach Ankunft an das Misrad Haklita weiter geleitet werden. Olim, die von Israel aus einwandern (d.h. im Misrad Hapnim ihren Status aendern von Tourist zu Oleh Chadasch), erhalten die erste Rate vom Misrad Haklita ihres Wohnorts per Bankueberweisung. Ktinim Chosrim und Esrachim Olim erhalten die erste Rate erst, nachdem sie vom Misrad Haklita ihre Te’udat Saka’ut erhalten haben.
- Alle weiteren Raten werden direkt auf das Bankkonto des Oleh ueberwiesen.
- Eine zusaetzliche Zahlung erfolgt im achten Monat als Unterstuetzung fuer die Miet-/Wohnkosten in der zweiten Haelfte des ersten Jahres. Auch hier spielen Groeße der Familie und das Alter deren Mitglieder eine Rolle.
- Jeder, der Anspruch auf Sal Klita aber noch keine Zahlungen erhalten hat, sollte sich zwecks Klaerung an das Misrad Haklita wenden. Hinweis: Um den Sal Klita ordentlich ueberwiesen zu bekommen, muss der Oleh Chadasch bereits waehrend der ersten Tage ein Bankkonto im Lande eroeffnen. Die kontobezogenen Informationen sollten dann sofort an das Misrad Haklita weiter geleitet werden. Bei der Eroeffnung eines gemeinsamen Kontos muessen beide Ehepartner anwesend sein.
Es ist ratsam, das Bankkonto waehrend der ersten Zeit im Lande nicht zu aendern und nicht zu einer anderen Bank zu wechseln. Falls doch, sollte in jedem Fall das Misrad Haklita sofort ueber den Wechsel informiert werden, damit die Zahlungen nicht verloren gehen.
Mietbeihilfe
Mietbeihilfe kann ab dem 13. Monat nach der Einwanderung durch eine Hypothekenbank beim Misrad Haschikun (Wohnungsbauministerium) beantragt werden.
Einkommensunterstuetzung (Havtachat Hachnassa)
In der Zeit zwischen der letzten Zahlung aus dem Sal Klita und der Aufnahme einer Arbeit kann der Oleh eine Einkommensunterstuetzung beantragen. Das Misrad Haklita zahlt Einkommensunterstuetzung, wenn der Oleh als arbeitssuchend registriert ist beim Lischkat Hata’assuka (Arbeitsamt), wenn er an einer berufsfortbildenden Maßnahme teilnimmt, aus gesundheitlichen Gruenden arbeitsunfaehig ist, wenn er kurz vor der Rente steht oder auch aus anderen Gruenden.
Verlängerungen
1. Die Zahlungen aus dem Sal Klita werden fuer nur ein Jahr gewaehrt und koennen nicht verlaengert werden.
2. Falls ein Oleh waehrend des ersten Jahres nach seiner Aliyah das Land verlaeßt, werden die Zahlungen an ihn automatisch unterbrochen. Falls der Oleh innerhalb eines Jahres nach seiner Aliyah wieder zurueckkehrt nach Israel, sollte er sich mit dem Misrad Haklita in Verbindung setzen, wo ueber die Wiederaufnahme der Zahlungen fuer den restlichen Zeitraum entschieden wird.
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