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Hintergrund

Arnona ist die Steuer, die Staedte und Gemeinden erheben, und zwar sowohl auf Wohneinheiten als auch auf Geschaeftsflaechen. In der Regel machen die Gelder aus der Arnona etwa die Haelfte aller Einnahmen aus, die den Kommunen zur Verfuegung stehen.

Der Arnona–Betrag haengt ab von Groeße, Lage und Nutzung der zu versteuernden Flaeche.

Ermässigungen

Ein Oleh hat Anspruch auf eine Ermaeßigung der Stadtsteuer fuer die Dauer von 12 Monaten innerhalb der ersten zwei Jahre von seiner Aliyah an gerechnet. Dieser Zeitraum kann auf keinen Fall verlaengert werden, auch nicht fuer die Dauer des Armeedienstes.

Ermaeßigung wird nur fuer die ersten 100 Quadratmeter Wohnflaeche gewaehrt.

Die Ermaeßigung ist personengebunden; fuer den Fall, dass mehrere Personen sich eine Wohnung teilen, wird eine Ermaeßigung anteilsmaeßig gewaehrt.

In den Genuss der Verguenstigung kommen nur Besitzer einer blauen Te’udat Oleh. Ein Esrach Oleh, ein minderjaehriger Rueckkehrer und Besitzer einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung sind also von dieser Verguenstigung ausgeschlossen.

Ermaeßigungen werden darueber hinaus gewaehrt fuer Senioren, Soldaten, Behinderte, Alleinerziehende, einkommensschwache Familien, „Gerechte unter den Voelkern“ und Blinde.

Personen, die eine Ermaeßigung erhalten, die aber ihre Rechnungen nicht vor Ende des Kalenderjahres begleichen, werden gezwungen die volle Summe zu bezahlen.

Als Oleh eine Ermässigung beantragen

Im folgenden eine Liste aller Dokumente, die bei der zustaendigen Stadtverwaltung eingereicht werden muessen. Es ist ratsam, von jedem Dokument eine Fotokopie dabei zu haben, denn nicht immer steht vor Ort ein Kopiergeraet zur Verfuegung.

Die Angestellten werden in der Regel die Formulare sofort bearbeiten, einen entsprechenden Vermerk in die Te’udat Oleh einstempeln und die Ermaeßigung im Computer vermerken. Der Antragsteller erhaelt daraufhin sofort ein aktualisiertes Rechnungsformular.

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