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Weil sie befürchtete, er könnte vom Vater in eine ultra-orthodoxe Gemeinschaft gebracht werden, hat eine Schweizer Mutter ihren Sohn aus Israel entführt. Der europäische Menschenrechtsgerichtshof hat nun entschieden, dass sie ihn zurückgeben muss.

Der Menschenrechtsgerichtshof stützte damit ein Urteil Bundesgerichts vom August 2007 mit vier zu drei Stimmen, wie er im seinem am Donnerstag veröffentlichten Urteil bekanntgab. Die Schweiz habe mit dem Entscheid gegen keine Rechtsgrundsätze verstossen.

Mann tritt ultra-orthodoxer Gemeinschaft bei

Die Mutter des Kindes hatte 2001 in Israel einen Israeli geheiratet. 2003 wurde ihr Sohn geboren. Das Paar trennte sich, nachdem der Vater der ultra-orthodoxen jüdischen Bewegung «Lubawitsch» beigetreten war. Im Februar 2005 wurde die Ehe geschieden, die Eltern erhielten ein gemeinsames Sorgerecht.

Bereits zuvor hatte ein israelisches Gericht ein Verbot erlassen, das Kind ausser Landes zu bringen, da die Mutter befürchtet hatte, der Vater könnte mit dem Sohn ins Ausland in eine Gemeinschaft seiner Organisation ziehen. Im Juni 2005 flüchtete dann die Mutter mit dem Kind in den Kanton Waadt.

Waadtländer Justiz gegen Vater

Rund ein Jahr später verlangte der Vater gestützt auf das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen die Rückführung seines Sohnes. Die Waadtländer Justiz entschied jedoch, dass dem Kind eine Rückkehr weder alleine noch mit der Mutter zuzumuten sei.

Das Bundesgericht hiess die Beschwerde des Vaters gut. Die Bundesrichter betonten, dass gemäss dem Haager Übereinkommen nur dann auf eine Rückführung verzichtet werden könne, wenn sie mit der schwerwiegenden Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens für das Kind verbunden sei.

Diese Ausnahme sei restriktiv anzuwenden. Im konkreten Fall seien die Voraussetzungen dazu nicht erfüllt.

Quelle: jns und Agenturen
9. Januar 2009

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