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Die Palästinenser haben das Recht auf Souveränität in ihrem Gebiet. Das beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen am Donnerstag, den 6. Mai 2004 in New York.

140 Staaten gegen den Frieden

Bei der Abstimmung sprachen sich 140 Staaten für den palästinensischen Antrag aus. 140 Regierungen auf unserer von Ewigen, unsern Gott, geschaffenen Planeten "Erde" geben ihr Votum für den Krieg. Damit unterstützen diese Staaten hoch offiziell den Krieg und Terror gegen Israel, gegen Gott und gegen ihre eigenen Nationen. Alle sogenannten EU-Staaten, alte sowie dazu gekaufte, allen voran Deutschland, stellen sich an die Spitze des ANTISEMITISMUS. Diese Länder sind aber auch darüber verwundert, über den Terror der Mosleme, den diese Länder sich immer wieder "ins eigene Bett" holen. Aber selbst die Schweiz, die immer als neutral gelten möchte, unterstützt auf diese und andere Weise den moslemischen Terror und den weltweiten Antisemitismus.
Sechs votierten dagegen, darunter Israel, die USA und vier Pazifikinselstaaten. Zu den elf Ländern, die sich enthielten, gehören Australien, Peru, Nicaragua, Costa Rica und die Dominikanische Republik.

"Der Status des palästinensischen Gebietes, das seit 1967 besetzt wurde, einschließlich Ost-Jerusalems, erinnert an ein militärisch besetztes Gebiet", heißt es in dem Entwurf. Gemäß den Regeln und Prinzipien des internationalen Gesetzes und relevanten Resolutionen der Vereinten Nationen, einschließlich der Resolutionen des Sicherheitsrates, wird bekräftigt, dass "die palästinensischen Menschen das Recht auf Selbstverteidigung und Souveränität über ihr eigenes Gebiet haben. Israel, die Besatzungsmacht, hat nur die Aufgaben und Pflichten einer Besatzungsmacht unter dem Vierten Genfer Abkommen."

Denn sie wollen keinen Frieden!

Der ursprüngliche Entwurf, den der palästinensische UN-Gesandte Nasser Al-Kidwa eingereicht hatte, sollte den Palästinensern volle Souveränität über das Westjordanland und den Gazastreifen einschließlich Ost-Jerusalems gewähren. Nach dieser Version hätte Israel, als "Besatzungsmacht", keine Souveränität in irgendeinem Teil dieser Gebiete.

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